Verein:Mitgliederversammlung 2012

Aus Bildungsverein Region Karlsruhe
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Mitgliederversammlung 2012

Ort und Zeit

Ort
Badisch Brauhaus, Karlsruhe
„Schwarzbrennerstube“ (1. OG), Anreise siehe Stadtwiki über „Badisch Brauhaus“
Karlsruhe
Zeit
Mittwoch, 21. März 2012
19:30 bis 21:30 Uhr

Vorschlag zur Tagesordnung

  1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
  2. ggf. Grußworte
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Tagesordnung: (ggf. Änderung und) Feststellung
  5. Bericht aus den Projekten
    1. Stadtwiki Karlsruhe (Hauke Löffler)
    2. Stadtwiki Karlsruhe international
    3. Archiv Schlitz (Beate Paland)
    4. weitere Berichte
  6. Bericht des Vorstandes
    1. Bericht des Vorsitzenden Hauke Löffler über das zurückliegende Jahr
    2. Bericht des Schatzmeisters über das Finanzjahr 2011
  7. Bericht der Kassenprüfer
  8. Aussprache zum Jahr 2011
  9. Entlastung des Vorstandes
  10. Anträge
    1. Anträge auf Änderung der Satzung (siehe Anlage)
    2. Anträge auf Änderung der Beitragsordnung (siehe Anlage)
    3. Beschluss der neuen Satzung
  11. Wahlen
    1. Wahl eines Wahlleiters
    2. Wahl des Vorstands & der Beisitzer
    3. Wahl der Kassenprüfer
  12. Perspektiven 2012/2013
  13. Weitere Themen
  14. Schlusswort des Vorsitzenden

Laut Satzung ist bei Satzungsänderungen und Änderungen der Beitragsordnung die Möglichkeit der Fernwahl zu geben. Wer davon Gebrauch machen will, weil er/sie nicht zur Mitgliederversammlung kommen kann, soll sich bitte bis 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand melden.

Anlage Anträge zur Änderung der Satzung und Beitragsordnung (BO)

Es werden folgende Vorschläge gemacht:

1) Änderung Satzung:

§ 1, Abschnitt 1 soll geändert werden in: „Der Verein führt den Namen „Bildungsverein Region Karlsruhe e. V.“, im Folgenden „Verein“ genannt und BvRK abgekürzt.“

§ 1, Abschnitt 2 soll geändert werden in: „Der Verein hat seinen Sitz in Karlsruhe und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Karlsruhe eingetragen.”

2) Änderung BO:

§ 3, Abschnitt 1 soll geändert werden in: „Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Februar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig.“

§ 4, Abschnitt 1 soll geändert werden in: „Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung auf das Konto des Vereins.”

Satzung

Die Satzung ist unter Verein:Mitgliedsantrag zu finden.